Verordnungen

Verordnung zum Schutze der öffentlich zugänglichn Erholungsflächen

Park- und Grünanlagen, Spiel und Sportplätze sowie Schulhöfe

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Verordnung über die Festsetzung der Entschädigung von Gemeindeorganen

Verordnung über die Festsetzung der Entschädigung des Vizebürgermeisters, Gemeindevorstandes und der Gemeindevertretung sowie Mitglieder von Unterausschüssen

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Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Klaus über eine Änderung des Flächenwidmungsplanes

Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Klaus über eine Änderung des Flächenwidmungsplanes

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Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Klaus über das Mindestmaß der baulichen Nutzung

Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Klaus vom 18.03.2024 wird gemäß § 31 Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes, LGBl.Nr. 39/1996, verordnet: Das Mindestmaß der baulichen Nutzung wird für das Grundstück GST-NR. 2081, KG 92111 Klaus gemäß dem Plan in der angeschlossenen Anlage erlassen.

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