Gesetzesvorlagen - Begutachtungen

Die Landesregierung eröffnet ein Begutachtunsverfahren für ein neues Gesetz oder eine Änderung eines Gesetzes. Jeder Landesbürger und jede Landesbürgerin kann bis zum Ende der Begutachtungsfrist zum Gesetzesentwurf Änderungsvorschläge abgeben. (Art. 34 Abs. 2 der Landesverfassung) Der Gesetzesentwurf liegt zu diesem Zweck beim Amt der Landesregierung, bei den vier Bezirkshauptmannschaften und bei allen Gemeindeämtern zur allgemeinen Einsichtnahme auf.

Kundmachung eines Landtagsbeschlusses betrffend ein Gesetz über eine Änderung des Landesgesundheitsfondsgesetzes

Der Landtag hat am 18. November 2020 einen Beschluss über ein Gesetz über eine Änderung des Landesgesundheitsfondsgesetzes gefasst. Der Gesetzesbeschluss liegt bis 13.01.2021 auf dem Gemeindeamt zu den Amtszeiten zur Einsicht auf.

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