GIS-Gebührenbefreiung

Bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit kann eine Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragt werden. Die Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt (ehemals Befreiung von der Telefongrundgebühr) und die Befreiung von der Ökostrompauschale wird ebenso über die GIS Gebühren Info Service GmbH durchgeführt.

 

Aktuelle Informationen zur Ökostrompauschalen-Befreiung  können Sie hier finden:

https://stromliste.at/nuetzliche-infos/befreiung-oekostrompauschale

 

Voraussetzung ist, dass die Antragsteller folgende Leistungen beziehen: 

  • Pflegegeld 
  • Pension 
  • Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, dem Arbeitsmarktförderungsgesetz oder dem Arbeitsmarktservicegesetz 
  • Studienbeihilfe 
  • Mindestsicherung oder Ähnliches 

Nähere Informationen zur Befreiung finden Sie auf der Webseite des GIS. Antragsformulare erhalten Sie beim Bürgerservice der Gemeinde Klaus oder hier


Kontakt 
Gemeinde Klaus
Bürgerservice 
T +43 5523 62536
gemeinde@klaus.cnv.at