Rezeptgebührenbefreiung

Medikamente sind oft teuer. Finanziell spüren das besonders jene Personen, die ohnehin sozial schlechter gestellt oder chronisch krank sind. Deshalb gibt es die Möglichkeit einer Befreiung von Rezeptgebühren.

Ein Antrag auf Rezeptgebührenbefreiung gilt gleichzeitig als Antrag auf Befreiung vom Service-Entgelt für die E-Card.

Anträge erhalten Sie direkt beim Bürgerservice der Gemeinde Klaus.  Zuvor können Sie unter www.vgkk.at prüfen, ob Sie die Voraussetzungen zur Befreiung erfüllen. 


Kontakt
Gemeinde Klaus
Bürgerservice 
T +43 5523 62536
gemeinde@klaus.cnv.at