Kanal- und Wasserverordnung
Verordnung über die Festlegung des Einzugsbereiches 7 für den Schmutzwasserkanal
Der Bauabschnitte 11 und 12/1 der Ortskanalisation Klaus
Verordnung über die Festlegung des Einzugsbereichs 6
für den Schmutzwasserkanal der Bauabschnitte 10/1 (Tschütsch), 10/2 (Riedle/Gardis) und 10/3 (Plutz Halden) der Ortskanalisation Klaus