Was ist zu tun?
Wenn ein nahestehender Mensch stirbt, gehört dies zu den schwersten Stunden im Leben der Hinterbliebenen. Zur Trauer kommen nach einem Todesfall auch noch zahlreiche organisatorische Fragen hinzu.
Die Totenbeschau wird durchgeführt durch den Gemeindearzt bzw. durch den zum Zeitpunkt des Todes diensthabenden Arzt des Bezirkes Feldkirch.
In erster Linie übernimmt das von Ihnen gewählte Bestattungsunternehmen alle mit dem Todesfall zusammenhängenden Tätigkeiten. Weitere Informationen finden Sie hier.