Kundmachung eines Landtagsbeschlusses betreffend ein Verfassungsgesetz über eine Änderung der Landesverfassung

Der Landtag hat am 3.2.2021 einen Beschluss über ein Verfassungsgesetz über eine Änderung der Landesverfassung gefasst. Der Gesetzesbeschluss wurde für nicht dringlich erklärt und kann während des Parteienverkehrs bis 31.3.2021 auf dem Gemeindeamt eingesehen werden.