Kundmachung eines Landtagsbeschlusses betreffend ein Gesetz über eine Änderung des Parkabgabegesetzes

Der Landtag hat am 8. Mai 2019 einen Beschluß über ein Gesetz über eine Änderung des Parkabgabegesetzes gefasst. Der Gesetzesbeschluß wurde für nicht dringlich erklärt und unterliegt der Volksabstimmung. Er kann bis zum 3. Juli bei uns während der Amtsstunden eingesehen werden.