Kundmachung eines Landtagsbeschlusses betreffend ein Gesetz über eine Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes

Der Landtag habe am 8. Mai 2019 einen Beschluss über ein Gesetz über eine Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Er wurde für nicht dringlich erklärt und unterliegt daher der Volksabstimmung. Der Gesetzesbeschluss kann bis zum 3. Juli 2019 während der Amtsstunden bei uns eingesehen werden.