Kundmachung eines Landtagsbeschlusses betreffend ein Gesetz über eine Änderung des Gesetzes über den Landesvolksanwalt

Der Landtag hat am 3.2.2021 einen Beschluss über ein Gesetz über eine Änderung des Gesetzes über den Landesvolksanwalt gefasst. Der Gesetzesbeschluss wurde für nicht dringlich erklärt und kann bis 31.3.2021 während des Parteienverkehrs auf dem Gemeindeamt eingesehen werden.