Kundmachung eines Landtagsbeschlusses betreffend ein Gesetz über eine Änderung des Bauproduktegesetzes

Der Landtag hat am 8. Mai 2019 einen Beschluss über ein Gestz über eine Änderung des Bauproduktegesetzes gefasst. Der Gesetzesbeschluss wurde für nicht dringlich erklärt. Der Gesetzesbeschluss kann bei uns während der Amtsstunden bis 3. Juli eingesehen werden.