Kundmachung eines Landtagsbeschlusses betreffend ein Gesetz über Datenschutzbeauftragte
Der Landtag hat am 5. Juni 2019 ein Gesetz über Datenschutzbeauftragte (DSBA-G) beschlossen. Dieser Beschluss wurde für nicht dringlich erklärt. Er unterliegt der Volksabstimmung und kann bis zum 31. Juli 2019 während der Amtsstunden bei uns eingesehen werden.
https://www.klaus.at/buergerservice/politik/kundmachungen/kundmachung-eines-landtagsbeschlusses-betreffend-ein-gesetz-ueber-datenschutzbeauftragte
https://www.klaus.at/@@site-logo/Vorderland_logo.png
Kundmachung eines Landtagsbeschlusses betreffend ein Gesetz über Datenschutzbeauftragte
Der Landtag hat am 5. Juni 2019 ein Gesetz über Datenschutzbeauftragte (DSBA-G) beschlossen. Dieser Beschluss wurde für nicht dringlich erklärt. Er unterliegt der Volksabstimmung und kann bis zum 31. Juli 2019 während der Amtsstunden bei uns eingesehen werden.