Kundmachung eines Landtagsbeschlusses betreffend ein Gesetz über Datenschutzbeauftragte

Der Landtag hat am 5. Juni 2019 ein Gesetz über Datenschutzbeauftragte (DSBA-G) beschlossen. Dieser Beschluss wurde für nicht dringlich erklärt. Er unterliegt der Volksabstimmung und kann bis zum 31. Juli 2019 während der Amtsstunden bei uns eingesehen werden.