Kundmachung eines Landtagsbeschlusses betreffend ein Gesetz über eine Änderung des Sozialleistungsgesetzes

Der Landtag hat am 14. April 2021 einen Beschluss über eine Änderung des Sozialleistungsgesetzes gefasst. Der Gesetzesbeschluss wurde für nicht dringlich erklärt und kann bis 9. Juni 2021 während der Amtsstunden eingesehen werden.