Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für das Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung Rücktritt Bundesregierung

Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 - VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist von Montag, 20. Juni 2022, bis (einschließlich) Montag, 27. Juni 2022, in jeder Gemeinde in den Text des Volksbegehrens samt Begründung Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu diesem Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch onlinegetätigt werden (www. bmi. gv. at/volksbegehren). Weitere Details siehe Download.