Kundmachung betreffend ein Verfassungsgesetz über eine Änderung der Landesverfassung

Der Landtag hat am 15. November 2017 ein Verfassungsgesetz über eine Änderung der Landesverfassung beschlossen. Dieser Beschluss wurde für nicht dringlich erklärt. Er kann beim Gemeindeamt bis 10. Jänner 2018 während der Amtsstunden eingesehen werden.