Kundmachung betreffend ein Gesetz über eine Änderung des Landesgesundheitsfondsgesetzes

Der Landtag hat am 15. November 2017 einen Beschluß über ein Gesetz über eine Änderung des Landesgesundheitsfondgesetzes gefasst. Der Gesetzesbeschluß wurde für nicht dringlich erklärt. Er kann beim Gemeindeamt während der Amtsstunden bis zum 10. Jänner 2018 eingesehen werden.