Hundehaltung
Hundehalter sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Hund bei der Wohnsitzgemeinde zu melden. Für das Halten von Hunden ab dem dritten Lebensmonat erhebt die Gemeinde Klaus eine Hundeabgabe. Abgabepflichtig ist der jeweilige Hundehalter. Die Hundeabgabe 2024 beträgt für jeden gehaltenen Hund 83 Euro für jeden weiteren Hund 97 Euro, jeder Kampfhund 350 Euro.
Der Hundehalter ist ebenso verpflichtet, dem Hund, wenn er außerhalb des Hauses und den zum Haus gehörigen umfriedeten Liegenschaften gehalten wird, eine für das laufende Jahr gültige Hundemarke am Halsband oder sonst gut sichtbar zu befestigen.
Chip- und Registrierungspflicht
Alle in Österreich gehaltenen Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden, um sie bei Verlust identifizieren und dem Besitzer zuordnen zu können. Der Chip wird vom Tierarzt auf Kosten des Hundehalters eingesetzt.
Die Registrierung des Zifferncodes des Chips hat kostenlos und online über die Heimtierdatenbank des Bundesministeriums zu erfolgen. Bei Bedarf übernimmt dies gegen Entgelt der Tierarzt oder die Wohnsitzgemeinde.
Für das Halten bestimmter Hunderassen (Kampfhunde) benötigt es eine zusätzliche Bewilligung. Weitere Informationen zum Thema Kampfhunde erhalten Sie im Bürgerservice der Gemeinde Klaus oder hier.
An- und Abmeldungen werden beim Bürgerservice entgegengenommen. Sie können Ihren Hund aber auch online anmelden oder abmelden. (VERKNÜPFUNGEN EINFÜGEN)
Kontakt
Gemeinde Klaus
Bürgerservice
T +43 5523 62536
gemeinde@klaus.cnv.at
Hundeanmeldung
Bewilligung eines Listenhundes