Energieförderrichtlinien

Die Gemeinde Klaus gewährt nach Maßgabe der Energieförderrichtlinien Zuschüsse zu folgenden Maßnahmen: 

  • Ersatz von bestehenden, veralteten Heizanlagen in Wohngebäuden durch moderne, als Hauptheizsystem betriebene Holzfeuerungsanlagen
  • Errichtung von Solaranlagen zur Wärmeversorgung bei Altbauten (älter als 10 Jahre)
  • Erwerb von Fahrradanhängern

Detaillierte Informationen zu Energieförderungen der Gemeinde Klaus finden Sie hier (Richtlinien der Regio Vorderland-Feldkirch). Alle Förderungen im Bereich Energie, die das Land Vorarlberg fördert, sind hier abrufbar. 


Kontakt 
Gemeinde Klaus
Bürgerservice 
T +43 5523 62536
gemeinde@klaus.cnv.at