Energieförderrichtlinien
Die Gemeinde Klaus gewährt nach Maßgabe der Energieförderrichtlinien Zuschüsse zu folgenden Maßnahmen:
- Ersatz von bestehenden, veralteten Heizanlagen in Wohngebäuden durch moderne, als Hauptheizsystem betriebene Holzfeuerungsanlagen
- Errichtung von Solaranlagen zur Wärmeversorgung bei Altbauten (älter als 10 Jahre)
- Erwerb von Fahrradanhängern
Detaillierte Informationen zu Energieförderungen der Gemeinde Klaus finden Sie hier (Richtlinien der Regio Vorderland-Feldkirch). Alle Förderungen im Bereich Energie, die das Land Vorarlberg fördert, sind hier abrufbar.
Kontakt
Gemeinde Klaus
Bürgerservice
T +43 5523 62536
gemeinde@klaus.cnv.at