Reisepass
Der Reisepass ist zehn Jahre gültig. Es ist nicht möglich, den alten Reisepass zu verlängern. Trotz Restgültigkeit des Reispasses kann jederzeit ein neuer beantragt werden.
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann im Inland bei jeder Passbehörde, unabhängig vom Wohnsitz, und nur persönlich gestellt werden.
Hierfür sind folgende Unterlagen notwendig:
Ohne gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Heiratsurkunde (bei Namensänderung aufgrund einer Eheschließung)
- eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grads
- amtlicher Lichtbildausweis oder einen Identitätszeugen
Mit gültigem Reisepass
- Reisepass
- Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)
Mit abgelaufenem Personalausweis
- alter Personalausweis
- Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)
Bei geänderten Personaldaten bzw. Namensänderung
- alter Reisepass
- Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde bzw. Bescheid über Namensänderung
- Staatsbürgerschaftsnachweis
Kosten
Kinder zwischen 2 und 12 Jahren: 30 Euro
ab 12 Jahren: 75,90 Euro
Nähere Informationen finden Sie unter www.help.gv.at.
Kontakt
Gemeinde Klaus
Bürgerservice
T +43 5523 62536 0
gemeinde@klaus.cnv.at