Verordnung einer Stoptafel - Einfahrt Sattelberg - Treietstraße
Gemäß § 43 Abs.1 lit.b Ziffer 2 StVO 1960 wird angeordnet: Lenker von Fahrzeugen auf der Straße Sattelberg haben beim Einfahren in die Treietstraße das Fahrzeug anzuhalten.
Gemäß § 43 Abs.1 lit.b Ziffer 2 StVO 1960 wird angeordnet: Lenker von Fahrzeugen auf der Straße Sattelberg haben beim Einfahren in die Treietstraße das Fahrzeug anzuhalten.