Kundmachung eines Landtagsbeschlusses betreffend ein Gesetz über Sozialleistungen für hilfsbedürftige Personen

Der Landtag hat am 7.10.2020 ein Gesetz über Sozialleistungen für hilfsbedürftige Personen- Sammelgesetz beschlossen. Der Beschluss wurde für nicht dringlich erklärt. Er kann bis 2. Dezember 2020 während der Amtsstunden eingesehen werden.