Kundmachung eines Landtagsbeschlusses betreffend ein Gesetz über eine Änderung des Zweitwohnsitzabgabegesetzes

Der Landtag hat am 3. April 2019 einen Beschluss über ein Gesetz über eine Änderung des Zweitwohnsitzabgabegesetzes gefasst. Der Gesetzesbeschluss wurde für nicht dringlich erklärt. Er kann bis 29. Mai 2019 während der Amtsstunden eingesehen werden.