Kundmachung eines Landtagsbeschlusses betreffend ein Gesetz über eine Änderung des Rettungsgesetzes

Der Landtag hat am 10.6.2020 ein Gesetz über eine Änderung des Rettungsgesetzes beschlossen. Dieser Beschluss wurde für nicht dringlich erklärt. Er unterliegt der Volksabstimmung und kann bis zum 5. August 2020 im Gemeindamt zu den Parteienverkehrszeiten eingesehen werden.