Kundmachung eines Landtagsbeschlusses betreffend ein Gesetz über eine Änderung des Pflanzenschutzgesetzes

Der Landtag hat am 13. Mai 2020 einen Beschluß über eine Änderung des Pflanzenschutzgesetzes gefasst. Der Gesetzesbeschluss wurde für nicht dringlich erklärt. Er kann bis 8. Juli 2020 beim Gemeindeamt zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.