Kundmachung eines Landtagsbeschlusses betreffend ein Gesetz über eine Änderung des Landesabfallwirtschaftsgesetzes

Der Landtag hat am 14. November 2018 einen Beschluß über ein Gesetz über eine Änderung des Landesabfallwirtschaftsgesetzes gefasst. Er wurde für nicht dringlich erklärt. Er kann bis 9. Jänner 2019 eingesehen während der Amtsstunden eingesehen werden.