Kundmachung eines Landtagsbeschlusses betreffend ein Gesetz über eine Änderung des Gesetzes über Betreiberpflichten zum Schutz der Umwelt

Der Landtag hat am 10. März einen Beschluss über ein Gesetz über eine Änderung des Gesetzes über Betreiberpflichten zum Schutz der Umwelt gefasst. Der Gesetzesbeschluss wurde für nicht dringlich erklärt und kann bis am 5. Mai während der Amtsstunden eingesehen werden.