Kundmachung eines Landtagsbeschlusses betreffend ein Gesetz über eine Änderung des Gesetzes für Betreiberpflichten zum Schutz der Umwelt

Die Landesregierung hat über den Entwurf betreffend ein Gesetz über eine Änderung des Gesetzes über Betreiberpflichten zum Schutz der Umwelt das Begutachtungsverfahren eröffent. Der Gesetzesentwurf kann bis zum Ende der Begutachtungsfrist, das ist bis 12. Dezember 2020 bei den Gemeindeämtern eingesehen werden.