Kundmachung eines Landtagsbeschlusses betreffend ein Gesetz über eine Änderung des Antidiskriminierungsgesetzes

Der Landtag hat am 3.2.2021 eine Beschluss über ein Gesetz über eine Änderung des Antidiskriminierungsgesetzes gefasst. Der Gesetzesbeschluss wurde für nicht dringlich erklärt und kann bis 31.3.2021 während des Parteienverkehrs auf dem Gemeindeamt eingesehen werden.