Kundmachung der Veröffentlichung des Entwurfes zur Änderung des Flächenwidmungsplanes im Auflageverfahren

Kundmachung der Veröffentlichung des Entwurfes einer Verordnung der Gemeindevertretung Klaus über eine Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Klaus.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Klaus hat in ihrer Sitzung vom 3. Juli 2019 den Entwurf einer Verordnung über eine Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Klaus betreffend Teilflächen der Grundstücke GST-Nrn. 1827/1, 1836, 1826 KG Klaus, gemäß § 23 Abs. 1 Raumplanungsgesetz, LGBl.Nr. 39/1996 idgF. beschlossen. Der Entwurf samt Erläuterungsbericht wird vier Wochen auf der Homepage der Gemeinde (www.klaus.at) von 8. Juli 2019 bis 05. August 2019 veröffentlicht.