Kundmachnung eines Landtagsbeschlusses betreffend ein Gesetz über eine Änderung des Gemeindeangestelltengesesetzes 2005

Der Landtag ha am 10. März 2021 einen Beschluss über ein Gesetz über eine Änderung des Gemeindeangestelltengesetzes 2005 gefasst. Der Gesetzesbeschluss wurde für nicht dringlich erachtet und kann bis 5. Mai 2021 während des Parteienverkehrs eingesehen werden.