Auflage des Wählerverzeichnisses für die Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl 2025
Aufgrund des § 12 Abs. 2 des Gemeindewahlgesetzes, LGBI. Nr. 30/1999, i. d. g. F, wird darauf hingewiesen, dass in das Wählerverzeichnisdieser Gemeinde für die am 16. März 2025 stattfindende Wahl in die Gemeindevertretung und des Bürgermeisters und die allfällige Stichwahl des Bürgermeisters am 30. März 2025 vom 20. Jänner 2025 bis einschließlich 29. Jänner 2025 zu bestimmten Amtszeiten aufgelegt wird. Zeiten der Auflage siehe Download.
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Auflage des Wählerverzeichnisses für die Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl 2025
Aufgrund des § 12 Abs. 2 des Gemeindewahlgesetzes, LGBI. Nr. 30/1999, i. d. g. F, wird darauf hingewiesen, dass in das Wählerverzeichnisdieser Gemeinde für die am 16. März 2025 stattfindende Wahl in die Gemeindevertretung und des Bürgermeisters und die allfällige Stichwahl des Bürgermeisters am 30. März 2025 vom 20. Jänner 2025 bis einschließlich 29. Jänner 2025 zu bestimmten Amtszeiten aufgelegt wird. Zeiten der Auflage siehe Download.