Kundmachung eines Landtagsbeschlusses betreffend ein Land- und Forstarbeits-Organisationsgesetz-Sammelgesetz

Der Landtag hat am 14. April 2021 einen Beschluß über ein Land- und Forstarbeits-Organisationsgesetz-Sammelgesetz gefasst. Er wurde für nicht dringlich erklärt und kann während der Amtsstunden bis inkl 8.6.2021 eingesehen werden.