Betreuungsbedarf für Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren

Aufgrund des neuen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes können alle Eltern von Kindern imm Alter von 0 bis 14 Jahren ihren Betreuungsbedarf melden.

Die Anmeldung zu den entsprechenden Bildungs- und Betreuungsangeboten für das Kindergarten- bzw. Schuljahr 2023/2024 erfolgt separat.

BEDARFSERHEBUNG

Für die Planung der Betreuungsangebote der bis zu 14-jährigen Kinder ist es erforderlich, dass die Gemeinde Klaus den Betreuungsbedarf erhebt. Diese Bedarfserhebung ist jedoch keine Anmeldung. Aus ihr kann auch kein Anspruch auf eine Betreuung abgeleitet werden. Die erhobenen Daten werden dafür genutzt, die bestehenden Angebote zu prüfen und gegebenfalls weiterzuentwickeln.

Mit diesem QRCode können Sie ihre Bedarfserhebung erfassen.