Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024
Der Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024 kann im Aktionszeitraum vom 16.10.2023 bis 16.02.2024 bezogen werden. Die Höhe des Zuschusses beträgt einmalig Euro 500. Die Auszahlung erfolgt über die Gemeinde. Jene Haushalte/Personen, die den Heizkostenzuschuss PLUS im Frühjahr 2023 erhalten haben, bekommen den Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024 in Höhe von Euro 500 von Amts wegen ausbezahlt. In diesen Fällen muss somit kein neuerlicher Antrag gestellt werden. Es gelten die Anspruchsvoraussetzungen jedenfalls als erfüllt und es ist das aktuelle Haushaltseinkommen nicht mehr nachzuweisen. Jene Haushalte/Personen, die einen (neuen) Antrag auf den Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024 stellen, haben bei den Gemeinden das aktuelle Haushaltseinkommen nachzuweisen. Einkommensgrenzen siehe Download.
https://www.klaus.at/aktuell/wohn-und-heizkostenzuschuss-2023-2024-1
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Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024
Der Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024 kann im Aktionszeitraum vom 16.10.2023 bis 16.02.2024 bezogen werden. Die Höhe des Zuschusses beträgt einmalig Euro 500. Die Auszahlung erfolgt über die Gemeinde. Jene Haushalte/Personen, die den Heizkostenzuschuss PLUS im Frühjahr 2023 erhalten haben, bekommen den Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024 in Höhe von Euro 500 von Amts wegen ausbezahlt. In diesen Fällen muss somit kein neuerlicher Antrag gestellt werden. Es gelten die Anspruchsvoraussetzungen jedenfalls als erfüllt und es ist das aktuelle Haushaltseinkommen nicht mehr nachzuweisen. Jene Haushalte/Personen, die einen (neuen) Antrag auf den Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024 stellen, haben bei den Gemeinden das aktuelle Haushaltseinkommen nachzuweisen. Einkommensgrenzen siehe Download.
Das Antragsformular finden Sie unter diesem Link.