Verordnung Straßensperre Gugger Nussbaum ab HNR 2

Gemäß § 43 Abs.1 lit. b. Ziff. 2 StVO 1960 wird angeordnet: Aufgrund von Wasserleitungsarbeiten wird von 6.11.2023 bis 22.12.2023 die Gemeindestraße „Gugger Nussbaum“ von Hausnummer 2 bis Einmündung in die„Sägerstraße“ für öffentlichen Verkehr gesperrt. Ausgenommen von dieser Straßensperre ist der Baustellenverkehr. Die Zufahrt zur Baustelle ist gestattet.