Verordnung Straßensperre Gugger Nussbaum ab HNR 2
Gemäß § 43 Abs.1 lit. b. Ziff. 2 StVO 1960 wird angeordnet: Aufgrund von Wasserleitungsarbeiten wird von 6.11.2023 bis 22.12.2023 die Gemeindestraße „Gugger Nussbaum“ von Hausnummer 2 bis Einmündung in die„Sägerstraße“ für öffentlichen Verkehr gesperrt. Ausgenommen von dieser Straßensperre ist der Baustellenverkehr. Die Zufahrt zur Baustelle ist gestattet.
https://www.klaus.at/aktuell/verordnung-strassensperre-saegerstrasse-2
https://www.klaus.at/aktuell/verordnung-strassensperre-saegerstrasse-2/@@images/image-1200-6c352675ca138ba11d54efcd59875de9.jpeg
Verordnung Straßensperre Gugger Nussbaum ab HNR 2
Gemäß § 43 Abs.1 lit. b. Ziff. 2 StVO 1960 wird angeordnet: Aufgrund von Wasserleitungsarbeiten wird von 6.11.2023 bis 22.12.2023 die Gemeindestraße „Gugger Nussbaum“ von Hausnummer 2 bis Einmündung in die„Sägerstraße“ für öffentlichen Verkehr gesperrt. Ausgenommen von dieser Straßensperre ist der Baustellenverkehr. Die Zufahrt zur Baustelle ist gestattet.