Verordnung Straßensperre "Riedstraße - Einengung"
Gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Ziff. 1 StVO 1960 wird angeordnet: §1 Aufgrund von Bauarbeiten wird die Gemeindestraße Riedstraße im Bereich der Grundstücksnummer 1836 in der Zeit vom 25.11.2024 bis zum 30.4.2025 um rund einen Meter eingeengt. § 2 Im Bereich der Arbeitsstelle und unmittelbar vor dem jeweiligen Beginn haben die Lenker von Fahrzeugen in der durch den Pfeil angegebenen Fahrtrichtung zu fahren bzw. den angezeigten Fahrstreifen zu benutzen (VZ „Vorgeschriebene Fahrtrichtung“ § 52 lit. b Z 15 StVO)
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Verordnung Straßensperre "Riedstraße - Einengung"
Gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Ziff. 1 StVO 1960 wird angeordnet: §1 Aufgrund von Bauarbeiten wird die Gemeindestraße Riedstraße im Bereich der Grundstücksnummer 1836 in der Zeit vom 25.11.2024 bis zum 30.4.2025 um rund einen Meter eingeengt. § 2 Im Bereich der Arbeitsstelle und unmittelbar vor dem jeweiligen Beginn haben die Lenker von Fahrzeugen in der durch den Pfeil angegebenen Fahrtrichtung zu fahren bzw. den angezeigten Fahrstreifen zu benutzen (VZ „Vorgeschriebene Fahrtrichtung“ § 52 lit. b Z 15 StVO)