Verordnung Straßensperre "Kreuzungsbereich Gugger Nussbaum-Sägerstraße"

Gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Ziff. 1 StVO 1960 wird angeordnet: §1 Aufgrund von Wasserleitungsarbeiten wird der Kreuzungsbereich „Gugger Nussbaum“ – „Sägerstraße“ im Bereich der Grundstücksnummer 2104 in der Zeit von 6.11.2023 bis 22.12.2023 für die Dauer von maximal einer Woche halbseitig gesperrt.