Verordnung Straßensperre "Im Riesacker"

Gemäß § 43 Abs.1 lit. b. Ziff. 2 StVO 1960 wird angeordnet: Aufgrund von Grabungsarbeiten wird im Zeitraum von 30.9.2024 bis 31.10.2024 für die Dauer von maximal 1 Arbeitswoche die Gemeindestraße „Im Riesacker“ im Bereich Grundstücksnummer 2255/3 (Einmündung Im Riesacker/Treietstraße) für öffentlichenVerkehr gesperrt. Ausgenommen von dieser Straßensperre ist der Baustellenverkehr. Die Zufahrt ist gestattet.