Verordnung Straßensperre Grafenwaldweg-Treietstraße

Gemäß § 43 Abs.1 lit. b. Ziff. 2 StVO 1960 wird angeordnet: Aufgrund von Wasserleitungsarbeiten wird von 20.11.2023 bis 7.12.2023 die Gemeindestraße „Sattelberg“ von der Einmündung „Grafenwaldweg“ bis Einmündung „Treietstraße“ für öffentlichen Verkehr gesperrt.