Straßensperre "Schmalzgasse"
Gemäß § 43 Abs.1 lit. b. Ziff. 2 StVO 1960 wird angeordnet: Aufgrund von Wasserleitungsarbeiten wird im Zeitraum von 23.10.2024 bis 15.11.2024 für die Dauer von maximal 2 Arbeitswochen die Gemeindestraße „Schmalzgasse“ im Bereich der Einmündung in die Treietstraße für den öffentlichen Verkehr gesperrt. Ausgenommen von dieser Straßensperre ist der Baustellenverkehr. Die Zufahrt zur Baustelle ist gestattet.
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Straßensperre "Schmalzgasse"
Gemäß § 43 Abs.1 lit. b. Ziff. 2 StVO 1960 wird angeordnet: Aufgrund von Wasserleitungsarbeiten wird im Zeitraum von 23.10.2024 bis 15.11.2024 für die Dauer von maximal 2 Arbeitswochen die Gemeindestraße „Schmalzgasse“ im Bereich der Einmündung in die Treietstraße für den öffentlichen Verkehr gesperrt. Ausgenommen von dieser Straßensperre ist der Baustellenverkehr. Die Zufahrt zur Baustelle ist gestattet.