Verordnung Straßensperre Sattelberg
Gemäß § 43 Abs.1 lit. b. Ziff. 2 StVO 1960 wird angeordnet: Aufgrund von Wasserleitungsarbeiten wird von 3.10.2024 bis 18.10.2024 die Gemeindestraße „Sattelberg“ von der Einmündung „Grafenwaldweg“ bis Einmündung „Treietstraße“ für öffentlichen Verkehr gesperrt. Ausgenommen von dieser Straßensperre ist der Baustellenverkehr. Die Zufahrt zur Baustelle ist gestattet.
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Verordnung Straßensperre Sattelberg
Gemäß § 43 Abs.1 lit. b. Ziff. 2 StVO 1960 wird angeordnet: Aufgrund von Wasserleitungsarbeiten wird von 3.10.2024 bis 18.10.2024 die Gemeindestraße „Sattelberg“ von der Einmündung „Grafenwaldweg“ bis Einmündung „Treietstraße“ für öffentlichen Verkehr gesperrt. Ausgenommen von dieser Straßensperre ist der Baustellenverkehr. Die Zufahrt zur Baustelle ist gestattet.