Straßensperre "Erlenstraße" ab Einmündung Treietstraße

Gemäß § 43 Abs.1 lit. b. Ziff. 2 StVO 1960 wird angeordnet: Aufgrund von Grab- bzw. Bauarbeiten wird von 28.8.2024 bis 4.10.2024 die Gemeindestraße „Erlenstraße“ ab Einmündung Treietstraße bis Klausbachbrücke Erlenstraße für öffentlichen Verkehr gesperrt.