Meldepflicht für Hunde

Die Hundehalter werden wieder darauf hingewiesen, dass alle Hunde, welche im Gemeindegebiet von Klaus gehalten werden und bereits den 3. Lebensmonat erreicht haben, vom jeweiligen Hundehalter anzumelden sind.

 Ebenso ist jeder Hund, der veräußert, abhandengekommen oder getötet wurde, unverzüglich abzumelden.

 Jene Hundebesitzer, welche ihrer An/Abmeldepflicht noch nicht nachgekommen sind, werden aufgefordert, dies umgehend nachzuholen. Ebenfalls möchten wir die Hundebesitzer darauf aufmerksam machen, dass seit dem Jahre 2009 die Bechippung der Hunde verordnet wurde. Im Zuge dessen möchten wir die Hundehalter auch darauf aufmerksam machen, dass seit April 2024 eine generelle Leinenpflicht im Ortsgebiet von Klaus besteht.

Hundehalter, die diesen Pflichten nicht nachkommen, machen sich strafbar!