Kundmachung der Veröffentlichung des Entwurfs einer Verordnung der Gemeindevertretung Klaus über eine Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Klaus

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Klaus hat in ihrer Sitzung vom 7. Juli 2021 den Entwurf einer Verordnung über eine Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Klaus betreffend die Grundstücke GST-NRN 509/2; 509/3 und 513, je KG Klaus, gemäß § 23 Abs. l Raumplanungsgesetz, LGBI. Nr. 39/1996 idgF, beschlossen.

Der Verordnungsentwurf samt Erläuterungsbericht wird vier Wochen auf der Homepage der
Gemeinde (www. klaus. at) von 15. 7. 2021 bis 13.8.2021 veröffentlicht.
Während der Zeit der Veröffentlichung kann jede Gemeindebürgerin/jeder Gemeindebürger oder
Eigentümerin/Eigentümervon Grundstücken, auf die sich der Verordnungsentwurf bezieht, zum
Verordnungsentwurf schriftlich Änderungsvorschläge erstatten.