Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte zur Befreiung von der Kindergarten-Besuchspflicht

Sehr geehrte Eltern, Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, Kinder sind zum Besuch eines Kindergartens verpflichtet, wenn sie am 1. September vor Beginn des Kindergartenjahres fünf Jahre alt sind und im Folgejahr schulpflichtig werden. Kinder, die zu diesem Zeitpunkt vier Jahre alt sind und bei denen ein Sprachförderbedarf festgestellt wurde, sind ebenfalls besuchspflichtig. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus dem Download.