Heizkostenzuschuss plus - auch Online beantragen!

Ab 6. März bis einschließlich 31.5.2023 kann auf dem Gemeindeamt oder auch online der Antrag für den Heizkostenzuschuss PLUS gestellt werden. Wer bereits den Heizkostenzuschuss des Landes erhalten hat, braucht dafür keinen erneuten Antrag zu stellen. Diese Personen bekommen den Heizkostenzuschuss PLUS ab 10. März direkt auf das beantragte Konto überwiesen.

Somit gelten für den Bezug des „Heizkostenzuschusses PLUS“ folgende haushaltsbezogene (Netto-) Einkommensgrenzen pro Haushalt:

1 Person 1.860 Euro

2 Personen 2.790 Euro

3 Personen 3.226 Euro

4 Personen 3.648 Euro

5 Personen 4.070 Euro

6 Personen 4.492 Euro

7 Personen 4.914 Euro

Jede weitere Person + 422 Euro

Bei der Berechnung des Haushaltseinkommens werden die Familienbeihilfe sowie Sonderzahlungen (13. + 14. Gehalt/Pension) und das Pflegegeld nicht zum Einkommen gezählt. 

Bitte Nachweis über das Einkommen mitbringen.

Online kann der Antrag ebenfalls gestellt werden. Bitte diesen Link dazu verwenden!