Heizkostenzuschuss 2024/2025

Der Heizkostenzuschuss kann im Aktionszeitraum von 14. Oktober 2024 bis 21. Februar 2025 beim Gemeindeamt beantragt werden. Der Zuschuss beträgt einmalig maximal EUR 330,00. Zum Nachweis der Anspruchsberechtigung ist das aktuelle Einkommen nachzuweisen.

Folgende haushaltsbezogene Einkommensgrenzen gilt es zu beachten: Einkommensgrenze

"Einschleifregelung" zusätzlich bis 250 Euro

1 Personen HH

1.410 Euro

1.660 Euro

2 Personen HH

1.920 Euro

2.170 Euro

3 Personen HH

2.360 Euro

2.610 Euro

4 Personen HH

2.800 Euro

3.050 Euro

5 Personen HH

3.240 Euro

3.490 Euro

6 Personen HH

3.680 Euro

3.930 Euro

7 Personen HH

4.120 Euro

4.370 Euro

jede weitere Person

plus 440 Euro

plus 250 Euro

 

 

Der Heizkostenzuschuss kann auch online über diesen Link beantragt werden.