Familienzuschuss

Der Familienzuschuss wird für jedes Kind unmittelbar im Anschluss an das Kinderbetreuungsgeld für den maximalen Zeitraum von 18 Monaten gewährt.

Wer ist anspruchsberechtigt - ab wann:

  • das Kind den Hauptwohnsitz in Vorarlberg hat und die österr. Staatsangehörigkeit besitzt oder als gleichgestellt im Sinne des § 3 Abs. 1 des Mindestsicherungsgesetzes gilt,
  • das monatliche Familien-Nettoeinkommen nicht höher ist als die Einkommenshöchstgrenze
  • bei Ehepaaren und Lebensgemeinschaften mindestens ein Einkommen aus einer Teilzeitbeschäftigung vorliegt.

Weitere Informationen sowie Formulare als PDF oder Word-Dokumente erhalten Sie  auf der Webseite der Vorarlberger Landesregierung.
Antragsformular digital

Kontakt 
Gemeinde Klaus
Bürgerservice
T +43 5523 62536-0
gemeinde@klaus.at