Jahreswechsel - Feuerwerksverbot

Anlässlich des Jahreswechsels möchte ich Sie darauf hinweisen, dass gemäß § 38 Abs. 1 Pyrotechnikgesetz 2010 das Abschießen von Feuerwerken im Ortsgebiet generell und somit auch zu Silvester verboten ist. Aufgrund der Lärm- und Feinstaubbelastung leiden vor allem alte, kranke und ruhebedürftige Menschen unter den Feuerwerkskörpern. Daneben leiden insbesondere auch Tieren unter dem Lärm. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis. Der Bürgermeister