Stellungskundmachung 2017
Aufgrund des § 18 Abs. 1 des Wehrgesetztes 2001 (WG2001), BGBl. I Nr. 146, haben sich alle österreichischen Staatsbürger männlichen Geschlechtes des Geburtsjahrganges 1999 sowie alle älteren wehrpflichtigen Jahrgänge, die bisher der Stellungspflicht noch nicht nachgekommen sind, zu melden.
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Stellungskundmachung 2017
Aufgrund des § 18 Abs. 1 des Wehrgesetztes 2001 (WG2001), BGBl. I Nr. 146, haben sich alle österreichischen Staatsbürger männlichen Geschlechtes des Geburtsjahrganges 1999 sowie alle älteren wehrpflichtigen Jahrgänge, die bisher der Stellungspflicht noch nicht nachgekommen sind, zu melden.